Die Produktkennzeichner

AGB & Widerrufsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hinweise zur Kaufabwicklung

Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausnahmslos die nachstehenden Bedingungen. Auch im Falle einer ständigen Geschäftsverbindung, sind sie nicht jeweils gesondert schriftlich zu vereinbaren.

Durch die Auftragserteilung gelten sie jedenfalls als anerkannt und vereinbart.

Geschäftsbedingungen welcher Art immer, die zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gleichgültig in welcher Form diese zur Kenntnis gebracht werden, wird hiermit widersprochen.

Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen sowie allfällige mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorangehenden ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung.

Auch eine Vereinbarung, künftig hin von diesem Formerfordernis abzugehen, bedarf der Schriftlichkeit.

Stillschweigen gegenüber abweichenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen gilt nicht als Zustimmung.

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in unseren Geschäftsräumlichkeiten ausgehängt, sowie im Internet unter: www.bein.at veröffentlicht.

Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Annahme (Vertragsabschluss)

Erteilte Aufträge werden für uns erst nach Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, und zwar ausschließlich mit deren Inhalt oder durch die Ausführung des Auftrages selbst, rechtsverbindlich.

Vertragsgegenstand, Leistungsfrist und Termine

Gegenstand des Auftrages ist die Lieferung von Waren unserer Produktpalette jeweils bezogen auf den konkret erteilten Auftrag.

Die von uns angegebenen Leistungsfristen sind unverbindlich. Die Lieferfrist gilt jedenfalls als gewahrt, wenn die Lieferung innerhalb der vereinbarten oder verlängerten Frist das Lager verlässt oder dort versandbereit war und nur aus einer von uns nicht zu vertretenden Ursache nicht versandt wurde.

Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung ohne unser Verschulden verzögert, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert; hierdurch anfallende Mehrkosten trägt unser Kunde.

Übernahme

Wir verständigen unseren Kunden vom Übergabetermin zeitgerecht; bleibt unser Kunde der Übergabe fern, gilt die Übergabe der erbrachten Leistung am vereinbarten Übergabetermin und Übergabeort als erfolgt.

Verrechnung

Der Arbeitsaufwand wird nach den jeweils geltenden Sätzen verrechnet, dies gilt insbesondere bei Überstunden, Reisekosten, Nächtigungskosten, Zulagen oder dergleichen.

Lieferung

Die Lieferung von Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr unseres Kunden ab Lager Doren (ab Werk).

Ist keine besondere Beförderungsart vereinbart, steht uns die freie Wahl zu, wobei uns keine Verpflichtung  zur Prüfung der billigsten Beförderungsart trifft.

Eine Transportversicherung wird nur über Anordnung unseres Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.

Preis

Ist keine gesonderte Vereinbarung getroffen worden, so gelangen die jeweils bei Bestellung gültigen Preise laut Preisliste zur Verrechnung.

Nur schriftlich oder ausdrücklich als bindend offerierte Preise sind gültig, andernfalls bleiben Änderungen der Preise und Rabatte vorbehalten.

Alle Preise verstehen sich unverpackt und unverladen ab Lager (ab Werk).

Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung die Kosten der Lieferfirma wie Einkaufspreise, Zölle, Löhne, Soziallasten, Steuern und dergleichen, gehen diese Erhöhungen zu Lasten unseres Kunden.

Zahlung

Wir sind berechtigt, vor Beginn der Leistungsausführung Anzahlungen bis zu zwei Drittel des Gesamtpreises zu verlangen.

Nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung hat unser Kunde über unser Verlangen Teilzahlungen zu leisten.

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 10 (in Worten: zehn) Tagen nach Ausstellung ohne jeden Abzug zahlbar.

Teilzahlungen werden zunächst auf Nebengebühren und/oder früher fällig gewordene Verbindlichkeiten angerechnet, ungeachtet einer anderslautenden Widmung.

Wir sind berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen.

Bei Säumigkeit, Zahlungseinstellung oder Insolvenz unseres Kunden sind gewährte Nachlässe (Rabatte etc.) hinfällig oder der allenfalls nach zu verrechnende Betrag zur Zahlung sofort fällig.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug unseres Kunden sind wir zudem berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % monatlich zu berechnen.

Bei Zahlungsverzug unseres Kunden sind wir zudem berechtigt, einerseits die sofortige Zahlung des Gesamtpreises zu verlangen und andererseits weitere Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung auszuführen.

Wenn unser Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, sind wir berechtigt die gelieferten Waren zurückzunehmen oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten.

Im Falle eines Rücktrittes steht uns gegenüber unserem Kunden eine Abstandsgebühr in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises zu.

Im Falle des Zahlungsverzuges sind auch sämtliche vorprozessualen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur gänzlichen Bezahlung aller aus der laufenden Geschäftsverbindung bestehenden, noch offenen Forderungen.

Unser Kunde hat ausdrücklich alle erforderlichen länderspezifischen Formerfordernisse zur Wahrung des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes selbst nachzukommen bzw. uns die dafür erforderliche Hilfestellung kostenlos zu leisten.

Unser Kunde darf die Vorbehaltsware nur in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern.

Diese aus der Veräußerung entstandene Forderung tritt unser Kunde mit ihrem Entstehen an uns zur Sicherung aller unserer Forderungen ab.

Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware in der Art, dass ein Dritter Eigentum erwirbt, wird der anteilsmäßige Werkslohn ebenfalls an uns zur Sicherung aller unserer Forderungen abgetreten.

Auf Verlangen hat uns unser Kunde den Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen, welchem die Abtretung angezeigt werden kann. Werden auf diese Weise Beträge eingezogen, so gelten diese bis zur Zahlung des gesamten Kaufpreises als treuhändig verwahrt.

Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch unseren Kunden an Dritte ist ausgeschlossen.

Gewährleistung, Haftung

Die gelieferte Ware ist ohne Verzug durch unseren Kunden auf Auftragsidentität und Mängelfreiheit zu prüfen.

Beanstandungen werden nur anerkannt, wenn sie uns innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich detailliert mitgeteilt werden.

Vorbehalte hinsichtlich Güte und Menge auf Liefer-, Gegenschein oder sonstigen Urkunden sind wirkungslos und gelten als nicht beigesetzt.

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die auf unrichtige Behandlung, Überbeanspruchung, chemische oder physikalische Einflüsse, Witterungs- und Natureinflüsse zurückzuführen sind.

Für Mängelfolgeschäden wird, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, durch uns nicht gehaftet.

Unsere Haftung für Mängel an Liefergegenständen, die von Dritten stammen, ist ausschließlich nach den Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Lieferanten zu beurteilen und damit beschränkt. Dies gilt auch für eventuell zugesagte Garantieleistungen durch den Lieferanten.

Für Mängelfolgeschäden wird, ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, durch uns nicht gehaftet.

Durch einen Gewährleistungsfall wird die Fälligkeit der entstandenen Forderung nicht aufgeschoben, ebenso ist eine Kompensation unzulässig.

Schadenersatz

Jeder Schadenersatz ist ausgeschlossen, sofern er nicht auf grobes Verschulden oder Vorsatz zurückzuführen ist. Unter grobem Verschulden ist bewusstes Außerachtlassen der Sorgfaltspflicht zu verstehen.

Schadenersatz wegen entgangenem Gewinn ist jedenfalls ausgeschlossen.

Allfällige begründete Schadenersatzansprüche sind jedenfalls mit dem Wert des Leistungsgegenstandes begrenzt.

Zurückbehaltung und Aufrechnung:

Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen ist ebenso wie die Aufrechnung von Forderungen unseres Kunden gegen uns aus den erbrachten Leistungen ausgeschlossen.

Rücktrittsrecht

Auch wir sind dann, wenn nach Abschluss des Vertrages negative Umstände über die Zahlungsfähigkeit unseres Kunden oder dessen wirtschaftliche Lage bekannt werden, berechtigt, die sofortige Zahlung des Gesamtpreises zu verlangen und bei Nichtleistung vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten.

Ein allfälliger Schadenersatzanspruch bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Nur im Falle eines von uns verschuldeten Leistungsverzuges steht es unserem Kunden frei, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten; anderweitige Ansprüche unserer Kunden sind ausgeschlossen.

Unverschuldete Behinderung

Unverschuldete Behinderung wie Streik, Betriebsstörungen, Elementarereignisse und insbesondere auch mangelnde Selbstbelieferung berechtigen uns, von übernommenen Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten. In solchen Fällen kann unser Kunde weder Schadenersatz noch Nachlieferung verlangen.

Datenspeicherung:

Unser Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung aller Daten, die für die Geschäftsverbindung und Abwicklung der erteilten Aufträge bzw. unserer Lieferverpflichtungen von Bedeutung sind.

Personenbezogene Daten, die an uns übermittelt werden, werden ausschließlich zur Abwicklung unserer Vertragsbeziehung gespeichert und verwendet und gegebenenfalls im Rahmen der Vertragsdurchführung auch an beteiligte Kooperationspartner/Erfüllungsgehilfen weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Hiezu erteilt unser Kunde seine Zustimmung. Das Überlassen von personenbezogenen Daten ist daher freiwillig. Unser Kunde hat das Recht personenbezogene Daten jederzeit löschen zu lassen (Recht auf Widerruf).

Die Daten werden unbeteiligten Dritten nicht zur Verfügung gestellt.

Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, erfolgt dies unter Einhaltung und Beachtung der entsprechenden Datenschutzgesetze.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort unserer Niederlassung (Doten).

Gerichtsstand

Zur Entscheidung über sämtliche Rechtsstreite wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes von Doren vereinbart.

 

Die Anwendung des österreichischen Rechtes gilt als vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit unserem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: Mai 2018
Bein Helmut GmbH

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und halten uns an das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) i.d.g.F.

Ihre Daten sind in unserem Betrieb nur für autorisierte Personen zugänglich und werden ausschließlich zur Bearbeitung der an uns erteilten Aufträge und im Rahmen der zwischen uns geschlossenen Verträge verwendet. Sie erhalten von uns keine Werbezusendungen.

Ihre Daten werden Dritten weder zugänglich gemacht oder in welcher Form auch immer weitergegeben.

Sollten Sie unseren E-Mail Newsletter erhalten, haben Sie einem unserer Mitarbeiter gebeten, sie in den Verteiler aufzunehmen oder Sie haben sich eingetragen. Ein formloses E-Mail mit „unsubscribe“ im Betreff an uns gerichtet und wir werden sie von unserem Verteiler nehmen.

Stand: Mai 2018
Bein Helmut GmbH